Textbeschreibung des Videoinhalts

Gebärdensprachfilm zu Aufgaben und Organisation des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz „BAFA“.

In diesem Video-Beitrag erhalten Sie Informationen über die Aufgaben und die Organisation des Amtes.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist an seinem Dienstsitz in Eschborn sowie an seinen Außenstellen in Berlin und Bochum für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig.

In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Mittelstandsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.

Die Tätigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle besteht in der Umsetzung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Darüber hinaus unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und kooperiert auf nationaler und internationaler Ebene mit verschiedenen Behörden.

Ein Kompetenzschwerpunkt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist der Bereich Außenwirtschaft.

Mit der Außenwirtschaftsförderung unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle deutsche Unternehmen, die auf ausländischen Märkten ihre Produkte anbieten wollen.

Die Unterstützung geht über die Vermittlung branchenspezifischer Informationen über ausländische Märkte bis hin zur Möglichkeit für deutsche Unternehmen, ihre Produkte auf Auslandsmessen zu präsentieren.

In der Ausfuhrkontrolle wirkt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit.

Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit strategisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Gütern, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können.

Die Ausfuhrkontrollen orientieren sich im Rahmen internationaler und gesetzlicher Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.

Eine weitere Hauptaufgabe des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist die Wirtschaftsförderung und Mittelstandsförderung.

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung und Mittelstandsförderung werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen gefördert.

Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und deren Anpassung an strukturelle Veränderungen zu erleichtern.

Zugleich soll ein wirksamer Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden und die Existenzgründungsbereitschaft in Deutschland erhöht werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst im Bereich Wirtschaftsförderung beispielsweise Beratungen für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, überbetriebliche Berufsbildungsstätten und private Investoren, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben.

Im Kompetenzbereich Energie leistet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen wichtigen Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende.

Eine zentrale Rolle spielt hier die Bundesstelle für Energieeffizienz, kurz BfEE, die zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt worden ist.

Des Weiteren fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den Kauf von Elektroautos, hocheffiziente Querschnittstechnologien sowie Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort im Mittelstand und von kommunalen Gebäuden.

Mit dem Marktanreizprogramm bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle das Heizen mit erneuerbaren Energien in Form von solarthermischen Kollektoranlagen, Pelletöfen oder Wärmepumpen.

Stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Begrenzung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen.

Darüber hinaus lässt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu und zahlt Zuschüsse für Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und gewerbliche Kälteanlagen.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtet wurde, übt die Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer aus und ermittelt bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen.

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