Seeschiffbewachung

Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Private Sicherheitsunternehmen, die bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten, benötigen seit dem 1. Dezember 2013 – unabhängig vom Sitz ihrer Niederlassung – eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Genehmigung erfolgt im Benehmen mit der Bundespolizei (BPOL), die vor allem die Verfahrensabläufe und die maritimen Anforderungen prüft.

Kontakt

  • SeeschiffbewachungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 224 – Zusammenarbeit mit Ermittlungs- und Überwachungsbehörden, Zulassung privater Sicherheitsdienste zum Schutz von Seeschiffen Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2779 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Zum Kontaktformular
  • Waffenrechtliche ErlaubnisFreie und Hansestadt HamburgBehörde für Inneres und Sport - Waffenbehörde der Freie und Hansestadt Hamburg Grüner Deich 1 20097 Hamburg Telefon: 040 4286-67601 Fax: 040 4273-14042 E-Mail: waffenbehoerde@polizei.hamburg.de

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