Radionuklide

Nach dem Atomgesetz respektive der Strahlenschutzverordnung ist das BAFA zuständig für alle Genehmigungs- und Meldeverfahren bei grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen einschließlich hochradioaktiver Strahlenquellen. Diese teilweise auf EU-Richtlinien basierenden Rechtsnormen betreffen auch solche Konsumgüter, denen radioaktive Stoffe zugesetzt oder die aktiviert worden sind, wie z. B. Uhren, Messgeräte, Visiereinrichtungen und Zielfernrohre mit Tritium, Ionisationsrauchmelder, Gasglühkörper oder wegen bestimmter Farbeffekte bestrahlte Edelsteine.

Kontakt

  • RadionuklideBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 323 - Nukleartechnik (NSG), radioaktive Stoffe Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2026ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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