Radionuklide
Nach dem Atomgesetz respektive der Strahlenschutzverordnung ist das BAFA zuständig für alle Genehmigungs- und Meldeverfahren bei grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen einschließlich hochradioaktiver Strahlenquellen. Diese teilweise auf EU-Richtlinien basierenden Rechtsnormen betreffen auch solche Konsumgüter, denen radioaktive Stoffe zugesetzt oder die aktiviert worden sind, wie z. B. Uhren, Messgeräte, Visiereinrichtungen und Zielfernrohre mit Tritium, Ionisationsrauchmelder, Gasglühkörper oder wegen bestimmter Farbeffekte bestrahlte Edelsteine.