Ölverschmutzungsschäden auf See (Haftung und Entschädigung)

Mit den internationalen Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und von 1971 über die Errichtung eines Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden („The International Oil Pollution Compensation Funds“) wurde ein System geschaffen, das bei Verschmutzungsschäden, die durch den Transport von Rohöl oder schwerem Heizöl über See entstanden sind, für eine Kompensation sorgt. Die ursprünglichen Vorschriften wurden mit den entsprechenden Übereinkommen von 1992 überarbeitet und damit eine Ausweitung der verfügbaren Entschädigungszahlungen erreicht. Das BAFA erhebt in diesem Zusammenhang jährlich die beitrags- und meldepflichtigen Anlandungen von Rohöl und schwerem Heizöl, die an die International Oil Pollution Funds übermittelt werden.

Kontakt

  • Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden auf SeeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleMineralöl und Gase, Satellitendatensicherheit, innovativer Schiffbau Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2188ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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