Kriegswaffenkontrolle

Im Kontext zur Ausfuhrkontrolle steht die Kriegswaffenkontrolle. Zuständige Genehmigungsbehörde ist im Regelfall das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das BAFA überwacht sämtliche Bestände von Kriegswaffen anhand von Meldungen und Betriebsprüfungen vor Ort.

Kontakt

  • KriegswaffenkontrolleBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 222 – Kriegswaffenkontrolle Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1015ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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