Innovativer Schiffbau

Deutsche Werften können vom BAFA auf Antrag bis zu 50 % ihrer Kosten für Investitionen, Entwurfs-, Ingenieur- und Testtätigkeiten als Zuschuss erhalten.

Diese Kosten müssen sich unmittelbar aus der industriellen Anwendung innovativer Produkte und Verfahren beim Bau von Schiffen ergeben, die gegenüber dem Stand der Technik neu sind und Risiken technischer oder industrieller Fehlschläge in sich tragen.

Kontakt

  • Innovativer SchiffbauBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 422 – Prüfstelle Brexit-Anpassungsreserve, Innovativer Schiffbau, Steinkohleförderung, Förderung raumlufttechnischer Anlagen Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2032 Telefon: 06196 908-2440ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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