Informationsfreiheit

Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes.

Anträge auf Informationszugang an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie an die unten stehende Adresse senden oder über das Kontaktformular übermitteln.

Kontakt

  • InformationsfreiheitBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat Z13 – Justiziariat, Datenschutz Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Fax: 06196 908-1558ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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