Herstellerabschläge

Mit dem „Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ (GKV-Änderungsgesetz) sind in § 130a Absatz 1a und 3a SGB V im Jahr 2010 erhöhte Herstellerabschläge für verschreibungspflichtige, patentgeschützte Arzneimittel, die nicht dem Festbetragssystem unterliegen, eingeführt worden. Gleichzeitig wurde seinerzeit für alle Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Preismoratorium mit Preisstand vom 1. August 2009 festgelegt (§ 130a Absatz 3a SGB V).

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  • HerstellerabschlägeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 411 – INVEST Wagniskapital Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2060 Telefon: 06196 908-2689ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
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