Filmförderung

Das BAFA stellt nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) vorläufige Projektbescheinigungen und Bescheinigungen darüber aus, dass ein Film den Voraussetzungen der Paragraphen 41, 42 und 44 oder 43 bis 45 FFG entspricht und damit als deutscher Film gilt. Die Bescheinigungen des BAFA sind Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln durch die Filmförderungsanstalt (FFA). Das BAFA erteilt darüber hinaus auf der Grundlage des Runderlasses Außenwirtschaft Ursprungszeugnisse für die Verwertung von deutschen Filmen im Ausland.

Kontakt

  • FilmförderungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 412 – Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, Film Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornAllgemeine Fragen zur Antragstellung (Formulare, Anlagen) Telefon: 06196 908-2128Deutsche Allein- und Koproduktionen Telefon: 06196 908-2856Internationale Koproduktionen Telefon: 06196 908-2194ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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