Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ und „Energieberatung im Mittelstand“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen.

Kontakt

  • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und SystemeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 515 – Energieberatung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1880ErreichbarkeitMontag & Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag & Freitag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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