Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen

Ziel des Förderprogramms ist es, kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetrieben, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie gemeinnützigen Organisationsformen geförderte Energieberatung zugänglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen. Gefördert wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung. Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert. Der durchführende Berater stellt den Antrag und erhält die Zuwendung.

Kontakt

  • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäuden von Kommunen und gemeinnützigen OrganisationenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 515 – Energieberatung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1880 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
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