Einfuhr

Im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union bestanden auch im Jahr 2015 Einfuhrbeschränkungen aufgrund bilateraler Abkommen sowie aufgrund autonomer Maßnahmen der EU.

Ziel dieser Lieferbeschränkungen und Maßnahmen ist der Schutz einzelner europäischer Wirtschaftszweige vor überhöhten Importen aus Drittländern und die Durchführung international verbindlicher völkerrechtlicher Verträge.

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