Besondere Ausgleichsregelung

Durch die Besonderen Ausgleichsregelung kann ein stromkostenintensives Unternehmen bzw. eine Schienenbahnunternehmen nach §§ 63 ff. EEG 2014 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beim BAFA einen Antrag auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage stellen. Diese Begrenzung erfolgt, um die Stromkosten dieser Unternehmen zu senken und so ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit – bei Schienenbahnen die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsträgern (intermodale Wettbewerbsfähigkeit) – zu erhalten.

Kontakt

  • Besondere AusgleichsregelungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferate 521 – 524 BesAR Grundsatz, Förderbereiche 1 – 3 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1666 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
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