Abschlussprüferaufsichtsstelle
Neben der Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer ist es insbesondere Aufgabe der APAS, bei Berufsangehörigen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, ohne besonderen Anlass zu ermitteln (Inspektionen). Darüber hinaus gibt es anlassbezogene Ermittlungen, soweit sich beispielsweise aus Inspektionen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben. Schließlich leistet die APAS einen Beitrag zur Verbesserung der Prüfungsqualität durch aktive Mitarbeit in den europäischen und internationalen Gremien der Prüferaufsichten.