Anpassungsgeld

Um soziale Härten infolge der Stilllegungen im deutschen Stein- und Braunkohlenbergbau zu vermeiden, gewähren Bund und Länder auf Antrag ein Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Stein- und Braukohlenbergbaus im Rahmen einer sogenannten Zuwendung.

Kontakt

  • Anpassungsgeld Braunkohlentagebau, Stein- und BraunkohlekraftwerkeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleAufbaustab Weißwasser – Anpassungsgeld Braunkohlentagebau, Stein- und Braunkohlekraftwerke Friedrich-Bodelschwingh-Straße 15 02943 Weißwasser/Oberlausitz, Sachsen Deutschland Telefon: 06196 908-1260 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr
    Zum Kontaktformular
  • Anpassungsgeld SteinkohlenbergbauBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 623 Anpassungsgeld Pieperstraße 14 – 28 44789 Bochum Telefon: 0234 304-88500 Fax: 0234 304-88590ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr
    Zum Kontaktformular

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection