Ab 1. September können beim BAFA Anträge für höhere Zuschüsse zur digitalen Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten gestellt werden.
Mit der neuen Bekanntmachung „Förderung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren“ vom 3. August 2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Sonderförderung zur Digitalisierung von ÜBS für den Bereich der Fort- und Weiterbildung ausgeweitet. Die Höhe des Bundeszuschusses zu den förderfähigen Ausgaben beträgt jetzt 90 Prozent. Durch die Erhöhung der Förderung soll die digitale Ausstattung von ÜBS im Bereich Fort- und Weiterbildung möglichst schnell vorangetrieben und das bundesweite Netzwerk der Berufsbildungsstätten auf den modernsten technischen Stand gebracht werden. Ziel ist es, nicht nur die Fachkräfte, sondern auch die Handwerksmeister und Führungspersonen zu erreichen und digitales Know-how in die kleinen und mittleren Betriebe zu bringen.
Anträge können ab 1. September 2018 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden.
Nähere Informationen zum Förderprogramm stehen auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de/uebsda