20.01.2016Willkommenslotsen beraten Unternehmen zur Stellenbesetzung mit geeigneten Flüchtlingen

Förderprogramm „Passgenaue Besetzung“ erweitert

Aufgrund der seit dem Sommer 2015 deutlich gestiegenen Anzahl an Menschen, die vor Krieg, Vertreibung und Not aus ihren Heimatländern nach Deutschland fliehen, haben sich Bund, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Länder auf die Einrichtung von 150 „Willkommenslotsen“ in den Kammern oder anderen gemeinnützigen Wirtschaftsorganisationen, wie zum Beispiel die Bildungswerke der Wirtschaft, verständigt.

Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administrierte Förderprogramm zur „Passgenauen Besetzung“, mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsstellen unterstützt, wird in dem Zusammenhang um 150 Willkommenslotsen erweitert. Das BMWistellt hierfür bis zum Jahr 2018 jährlich 6 Millionen Euro zur Verfügung.

Zentrale Aufgabe der Willkommenslotsen ist es, eine offene Willkommenskultur zu schaffen: Kleine und mittlere Unternehmen sollen dazu ermutigt werden, freie Stellen oder Praktikumsplätze auch mit Flüchtlingen zu besetzen. Die Willkommenslotsen werden für mehr Bereitschaft werben, Flüchtlinge auszubilden bzw. zu beschäftigen. Sie sollen zudem darüber informieren, wie Flüchtlinge erfolgreich in den Betrieb integriert werden können und die Unternehmen bei entsprechenden Maßnahmen unterstützen. Die künftigen Willkommenslotsen können auf den bestehenden Strukturen, Erfahrungen und Betriebskontakten der „passgenauen“ Beraterinnen und Berater aufbauen und davon profitieren.

Insbesondere kleinen Betrieben fällt es zunehmend schwer, freie Ausbildungsstellen zu besetzen. Die Beschäftigungspotenziale von Flüchtlingen zu erschließen soll damit auch als Chance verstanden werden, einen wichtigen Beitrag gegen den demografisch bedingten Fachkräftemangel zu leisten.

Die Förderanträge für die Willkommenslotsen für 2016 können ab sofort über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) abgerufen werden und müssen dem ZDH bis zum 15. Februar 2016 vorliegen. Der ZDH fungiert in dem Verfahren als Leitstelle und leitet die Anträge nach entsprechender Vorprüfung zur abschließenden Entscheidung an das BAFA weiter.

Nähere Informationen zu den Willkommenslotsen sowie alle notwendigen Kontaktdaten stehen auf der BAFA Internetseite unter www.bafa.de sowie auf der Internetseite des ZDH unter www.zdh.de zur Verfügung

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