12.01.2016Förderung von Unternehmensberatungen novelliert

Zum Jahresbeginn hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) neue Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen verabschiedet. Mit dem neuen Programm werden die bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen“ und die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreuten Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ in einer Fördermaßnahme gebündelt. Das neue Programm wird künftig ausschließlich durch das BAFA umgesetzt.

Indem die Kosten für eine Unternehmensberatung bezuschusst werden, sollen kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe (KMU) dazu motiviert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Den Unternehmen soll hierdurch der Zugang zu unternehmerischem Know-how erleichtert werden. Zudem sollen sie dabei unterstützt werden, besser auf die Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und des demografischen Wandels zu reagieren. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu erhöhen. Das Programm wird neben Mitteln aus dem Bundeshaushalt überwiegend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Die Förderung richtet sich an neu gegründete Unternehmen sowie bereits am Markt etablierte kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die die EU-KMU-Kriterien erfüllen. Beratungen vor Gründung eines Unternehmens können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Hierfür sind nach einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern die Bundesländer zuständig, die Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase anbieten.

Das Programm unterscheidet zwischen Jungunternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung), Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter). Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können zu allgemeinen und speziellen Beratungsschwerpunkten gefördert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung und eine Folgeberatung erhalten.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Näheres hierzu und zu den einzelnen Fördervoraussetzungen ist auf der Homepage des BAFA abrufbar.

Bewilligungsbehörde ist das BAFA. Ein Antrag auf Förderung ist online über die Antragsplattform des BAFA an eine in das Verfahren eingeschaltete Leitstelle zu richten. Leitstellen sind Spitzenorganisationen und Spitzenverbände der Wirtschaft, die im Auftrag des BAFA die Unterlagen vorprüfen. Die Leitstelle informiert den Antragstellenden über das Ergebnis der Prüfung. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen werden.

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zusätzlich vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Bestandsunternehmen können, müssen ein solches Gespräch aber nicht führen. Die Liste der Regionalpartner ist bei den Leitstellen oder auf der Homepage des BAFA einsehbar. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungs-nachweis mit allen Unterlagen – ebenfalls online – vorliegen. Nach Vorprüfung der Verwendungsnachweise durch die Leitstelle entscheidet das BAFA abschließend über die Bewilligung und zahlt den Zuschuss aus.

Informationen zum Förderprogramm und zum Verfahren können auf der BAFA Internetseite sowie über die Leitstellen und das Servicetelefon des BAFA 06196-908-1570 abgerufen werden.

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