23.06.2015Neue Richtlinie zum Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" veröffentlicht

Eschborn ­– Am 23. Juni 2015 ist die Neufassung der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ in Kraft getreten.

Damit wird die Förderung schiffbaulicher Innovationen auch im Jahr 2015 fortgesetzt.

Im Rahmen der Innovationsförderung können deutsche Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften Zuschüsse beantragen. Gegenstand der Förderung ist der Bau innovativer Typschiffe, die industrielle Anwendung neuer Komponenten und Systeme sowie der Einsatz innovativer Verfahren (Entwicklung und Anwendung) im Schiffbau. Es muss sich um Maßnahmen handeln, die gemessen am Stand der Technik in der Schiffbauindustrie der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union neu oder wesentlich verbessert sind. Mit der Förderung sollen Anreize gesetzt werden, damit die mit den Innovationen verbundenen technischen oder wirtschaftlichen Risiken von den Werften eingegangen und getragen werden.

Innovationsförderungen werden im Wege der Anteilsfinanzierung (Projektförderung) als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Fördersätze reichen von maximal 15 % bis maximal 50 % der förderfähigen Kosten. Der jeweilige Fördersatz ist abhängig von der Unternehmensgröße (z. B. KMU), der Leistungsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens und von der Art der schiffbaulichen Innovationen.

Die Richtlinie vom 3. Juni 2015 ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet.

Die am 22. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

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