08.05.2015Der Wettbewerb um den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2015 ist eröffnet

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie hat zum 48. Mal den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgeschrieben.

Ausgezeichnet werden Filme, die sich mit Themen der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland befassen.

Der Deutsche Wirtschaftsfilmpreis 2015 wird in 4 Kategorien vergeben:

  1. Filme über die Wirtschaft: Filmische Darstellung von wirtschaftlichen Zusammenhängen und Entwicklungen in der sozialen Marktwirtschaft, insbesondere in den Bereichen Informationsgesellschaft, Innovation, Technologie, Arbeitswelt, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese Kategorie kann auch Themen der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der weltweiten Globalisierung umfassen. Die Filme werden von deutschen privaten oder öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten produziert oder in Auftrag gegeben. Es werden folgende Unterkategorien berücksichtigt:
    a) Kurzfilme – die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von minimal 3 bis maximal 15 Minuten haben. 
    b) Langfilme – die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von mindestens 15 Minuten haben; darüber hinaus ist die Filmdauer unbegrenzt.
  2. Filme aus der Wirtschaft: (d. h. von der Wirtschaft oder Verbänden oder sonstigen öffentlichen Institutionen beauftragt). Die filmische Darstellung soll sich mit Unternehmen oder Institutionen und deren Produkten und Dienstleistungen auseinandersetzen.
  3. Filme in neuen Medien: Diese Kategorie steht für moderne Marketingstrategien in den neuen Medien. Gesucht werden (Film) -Beiträge, die z. B. die Möglichkeit interaktiver Kommunikationsformate des WorldWideWeb nutzen, um mit den Konsumenten/Kunden in einen Dialog/eine Interaktion zu treten. Das Thema der Filme soll sich an den Inhalten der Kategorien 1 und 2 orientieren. Die eingereichten Beiträge müssen gezielt für Web-Plattformen produziert worden sein, etwa als eine Form des viralen Marketings, z. B. für eine bestimmte Online-Community und auf neue Formen der Verbreitung setzen (soziale Netzwerke, Blogs, Webvideos auf entsprechenden Plattformen). Filmische Darstellungen, die außer im (WWW) auch über andere Medien verbreitet werden können, fallen nicht in diese Kategorie.
  4. Filme aus den Kategorien 1 (kurz/lang), 2 und 3, die von Studentinnen und Studenten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern gestaltet und realisiert worden sind. Diese sollten nach Abschluss der Ausbildung noch nicht länger als drei Jahre tätig gewesen sein.

Neben Urkunden für die Preisträger und Trophäen für die Erstplatzierten in jeder Kategorie, werden im Rahmen der Nachwuchsförderung in der Kategorie 4 bis zu 3 Geldpreise in Höhe von insgesamt 20.000 Euro vergeben.

Die Filme sind online auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen. Die Anmeldung ist auszudrucken, zu unterschreiben und unter Beifügung einer Kopie des Films auf einem Datenträger bzw. Nennung eines Web-Links an das

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 412
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

zu senden. Anmeldeschluss ist der 26. Juli 2015.

Die Wettbewerbsteilnahme ist kostenlos.

Die vollständigen Teilnahmebedingungen (Erlass, Ausschreibung, Hinweisblatt) finden Sie auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de).

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie wird die Preise im Herbst 2015 in Berlin verleihen.

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