20.02.2024Zweiter Transportgipfel in Borna: Austausch für mehr Menschenrechtsschutz im Transportsektor

Am 19. Februar 2024 fand in Borna (Sachsen) der zweite Transportgipfel zur Verbesserung der Menschenrechtslage im Transportsektor und zu konkreten Handlungsoptionen für Unternehmen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) statt.

Im Zentrum des zweiten Transportgipfels stand die Entwicklung von geeigneten Präventionsmaßnahmen im Transportsektor, um das Risiko von Menschenrechtsverletzungen zu senken. Hierzu diskutierten Ansprechpartner von Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Akteuren und zuständigen Behörden gemeinsam unter der Leitung von BAFA-Präsident Torsten Safarik. Dabei ging es auch um einen Austausch zu bereits bestehenden Ansätzen aus der Praxis sowie den vorläufigen Erkenntnissen aus der Kontrolltätigkeit des BAFA im Zusammenhang mit dem Lkw-Fahrerstreik in Gräfenhausen.

Derzeit erarbeitet das BAFA eine Handreichung für die Transport- und Logistikbranche. Die Handreichung soll unter anderem Hinweise dazu enthalten, wie verpflichtete Unternehmen künftig bereits vor der Vergabe von Transportaufträgen vorgehen können, um zu erkennen, ob ein Transportunternehmen menschenrechtswürdige Arbeitsbedingungen gewährleistet. Das BAFA wird hierfür mit Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Akteuren in den direkten Austausch treten, um praxisnahe Empfehlungen geben zu können.

Das BAFA hatte im Oktober 2023 erstmals einen Krisengipfel zur Lage der Menschenrechte in der Transportbranche einberufen, da es im Zusammenhang mit einem Lkw-Fahrerstreik auf dem „Rastplatz Gräfenhausen“ zu Menschenrechtsverletzungen kam. Betroffen war insbesondere Fahrpersonal aus Georgien und Usbekistan, welche von Unternehmen nicht angemessen entlohnt und deren Arbeitsschutz missachtet wurde. Auf dem Gipfel wurde darüber beraten, wie verhindert werden kann, dass sich eine solche Situation wiederholt.

Der Transportgipfel ist Teil des kooperativen Ansatzes des BAFA. Als zentrale Kontrollbehörde für das LkSG unterstützt das BAFA Unternehmen mit branchenübergreifenden oder branchenspezifischen Handreichungen und gibt Hilfestellungen und Empfehlungen zur Einhaltung des Gesetzes.

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