16.10.2023Bessere Arbeitsbedingungen in der Transportbranche: Austausch zu Sorgfaltspflichten in der Praxis

Am 16.10.2023 hat sich BAFA-Präsident Torsten Safarik mit Vertretern der Transportbranche über die Situation der Menschenrechte im Transportsektor und über mögliche Handlungsoptionen im Rahmen des Lieferkettengesetzes ausgetauscht.

Die Konferenz fand in Borna bei Leipzig am Sitz der für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zuständigen BAFA-Außenstelle statt. Ziel des Austausches mit den eingeladenen Unternehmensverbänden, Gewerkschaften und zuständige Behörden war die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Transportbranche. Konkret wurde über praktische Handlungsoptionen und zu ergreifende Präventionsmaßnahmen im Rahmen des LkSG gesprochen.

BAFA Präsident Torsten Safarik: „Die Bilder des monatelangen LKW-Streiks Gräfenhausen haben uns gezwungen zu handeln. Die Menschenrechte müssen auch in europäischen Lieferketten gewahrt bleiben. Der heutige Austausch hat praktische Möglichkeiten aufgezeigt, wie Situationen wie in Gräfenhausen zukünftig verhindert werden können. Klar ist auch: jedes Unternehmen hat andere Voraussetzungen, aber immer müssen die Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes eingehalten werden."

Am 25. September 2023 hatten sich Herr Safarik und Kolleginnen und Kollegen des BAFA einen Überblick über die Situation vor Ort verschafft und sich von den Fahrern berichten lassen. Derzeit überprüft das BAFA ausgehend von den freiwillig von den Fahrern zur Verfügung die LkSG-pflichtigen.
Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden dazu, sich systematisch und für das BAFA nachvollziehbar mit den menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Risiken in ihren Lieferketten auseinanderzusetzen und zu adressieren. Es gilt für Unternehmen aller Branchen, das heißt auch für die Transportbranche.

Das BAFA kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen tätig werden und auch von den jeweiligen Unternehmen Stellungnahmen einholen. Seine Kontrolltätigkeiten übt das BAFA seit dem Inkrafttreten des LkSG fortlaufend aus und folgt dabei einem risikobasierten Ansatz. Kommen Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, kann das BAFA Nachbesserungen verlangen. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen weitere Maßnahmen wie beispielsweise Bußgelder.

Weitere Informationen zum LkSG finden Sie unter: www.bafa.de/lieferketten

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