27.10.2021BAFA startet Dialogprozess zum Lieferkettengesetz

Mit zwei Workshops in Berlin am 26. und 27. Oktober hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den informellen Austausch zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) begonnen. Unter den Teilnehmenden waren Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Die Umsetzung des LkSG beim BAFA schreitet planmäßig voran. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde in zwei Workshops der gemeinsame Austausch mit Stakeholdern zur Umsetzung des LkSG weiter vorangetrieben. Am ersten Tag wurden mit zahlreichen Unternehmensverbänden aus verschiedenen Branchen deren Erfahrungen zu globalen Lieferketten und deren Wünsche zur Umsetzung des Gesetzes erörtert. Am zweiten Tag stand der Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft wie Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften im Vordergrund. Ziel des Dialogprozesses ist es, die verschiedenen Perspektiven und Erfahrungen der Akteure bei der Umsetzung des Gesetzes zu berücksichtigen.

BAFA Präsident Torsten Safarik: „Das Lieferkettengesetz bietet die Chance für einen Standortvorteil deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten. Wir werden das Verfahren effizient und schlank umsetzen und stärken dadurch Unternehmen in Deutschland und tragen dazu bei, den Schutz der Menschenrechte weltweit zu verbessern."

Ziel des LkSG ist der bessere Schutz der Menschenrechte und Rechtsicherheit für Unternehmen. Durch das Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland.

Das BAFA ist für die Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich.

Neben seiner Rolle als Kontrollinstanz, die bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen kann, unterstützt es Unternehmen mit konkreten Informationen bei der Umsetzung des Gesetzes.

Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.bafa.de/lieferketten

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