01.04.2025Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) zum 01.04.2025

Der Bundestag hat eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2025) beschlossen, die am 01.04.2025 in Kraft getreten ist.

Die wichtigste gesetzliche Änderung stellt die Verlängerung der Fördermöglichkeit von KWK-Anlagen sowie Wärme- und Kältenetzen und -speichern über den 31.12.2026 hinaus dar. Das neue KWKG 2025 schafft damit Planungs- und Investitionssicherheit für den notwendigen Zubau von KWK-Anlagen sowie Netzen und Speichern.

Im Einzelnen können nun auch solche KWK-Anlagen sowie Wärme- und Kältenetze und -speicher noch eine Zulassung nach dem KWKG erhalten, die erst nach Ende 2026 in Betrieb genommen werden, wenn sie bis zum 31.12.2026 über eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (KWK-Anlagen) bzw. sämtliche nach Landesrecht erforderlichen Genehmigungen (Netze und Speicher) verfügen oder, soweit keine Genehmigungen erforderlich sind, bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich beauftragt wurden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

bafa.de/kwk für KWK-Anlagen
bafa.de/wkn für Wärme- und Kältenetze
bafa.de/wks für Wärme- und Kältespeicher

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