27.09.2024BMWK setzt die Förderung von E-Lastenfahrrädern fort

Anträge können ab dem 1. Oktober 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Die Anschaffung von gewerblich genutzen E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wird mit der neuen E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterhin finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen.

Durch die Anhebung der Höchstfördersumme auf 3.500 Euro pro Rad werden nun größere E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die großvolumige und/oder besonders schwere Lasten befördern können, besser gefördert. Die Förderquote beträgt weiterhin 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Von Architekturbüros und Abwasserentsorgung bis zum Verlags- sowie Veterinärwesen profitiert bereits eine Vielzahl verschiedener Unternehmen und Wirtschaftszweige von der Förderung. Bisher konnten im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie Förderzusagen von rund 17,5 Millionen Euro für knapp 11.800 E-Lastenfahrrräder erteilt werden.

Mit dem Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie informiert das BAFA über den Ablauf des Antragsverahrens, die Höhe der Förderung sowie die Fördervoraussetzungen. Förderfähige E-Lastenfahrräder werden in einer Positivliste geführt, die fortlaufend durch das BAFA gepflegt wird.

Informationen zur Antragstellung: https://www.bafa.de/elr

Weitere Informationen: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie

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