15.08.2022Bundesförderung für effiziente Gebäude: Neue Förderbedingungen starten beim BAFA

Die neuen Förderbedingungen für die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten ab heute. Die BEG ist jetzt noch stärker auf erneuerbare Energien ausgerichtet.

Am 27. Juli 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Reform der BEG vorgelegt, um die Förderung noch stärker auf erneuerbare Energien und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern auszurichten. Die angepassten Förderbedingungen für die Einzelmaßnahmen der BEG gelten ab heute für Anträge beim BAFA. Einzelmaßnahmen sind einzelne Schritte bei der energetischen Gebäudesanierung wie der Austausch von Fenstern, Türen oder Wärmeerzeugern.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Förderung von gasverbrauchende Anlagen aufgehoben wurde. Konkret sind dies Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen. Dafür gibt es einen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent für Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Der Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent wird zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch über mehr Energieeffizienz und hohe Energieeinsparungen der Klimaschutz besonders gestärkt werden.

Für diesen Heizungs-Tausch-Bonus gelten folgende Kriterien und Bedingungen:

  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
  • Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.

Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass die Fördersätze insgesamt angepasst wurden. Sie sind etwas geringer, bleiben aber weiterhin auf einem hohen Niveau und ermöglichen damit eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis.

Weitere Anpassungen betreffen beispielsweise

  • den sogenannten iSFP-Bonus bei individuellen Sanierungsfahrplänen, der jetzt nur noch bei Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gewährt wird,
  • und den Wärmepumpen-Bonus, der zusätzlich 5 Prozent Förderung bei besonders effizienten Wärmepumpen-Anlagen ermöglicht.

Eine Übersicht der Fördersätze für verschiedene Heizungsanlagen finden Sie unter: www.bafa.de/beg_fue

Weitergehende Informationen zur BEG und weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie hier: www.energiewechsel.de/beg

Alle Informationen zum Antragsverfahren und Merkblätter finden Sie hier: www.bafa.de/beg

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