12.08.2021BAFA startet Verfahren für reduzierte EEG-Umlage für Herstellung von Wasserstoff

Das Antragsverfahren für die begrenzte EEG-Umlage für die elektrochemische Wasserstoffherstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist gestartet.

Die neu geschaffene Begrenzung der EEG-Umlage schafft eine wirtschaftliche Grundlage für die elektrochemische Herstellung von umweltfreundlichem Wasserstoff und unterstützt damit den Markthochlauf der Wasserstoffproduktion in Deutschland. Diese Neuregelung ist wichtiger Bestandteil der kürzlich verabschiedeten Nationalen Wasserstoffstrategie, mit der die Bundesregierung einen kohärenten Handlungsrahmen für die künftige Erzeugung, den Transport, die Nutzung und Weiterverwendung von Wasserstoff und damit für entsprechende Innovationen und Investitionen geschaffen hat. Wasserstoff bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten vom Industrie- und Mobilitätssektor bis zu Energiewirtschaft und Wärmesektor.

Die elektrochemische Herstellung bietet große Potentiale für eine umweltfreundliche Produktion von Wasserstoff, ist gleichzeitig aber sehr stromintensiv. Das neue Verfahren beim BAFA bietet Unternehmen in diesem innovativen Bereich die Möglichkeit, eine Entlastung bei der EEG-Umlage zu erhalten. In der aktuellen Markthochlaufphase der Wasserstoffproduktion begrenzt das BAFA die EEG-Umlage für die elektrochemische Herstellung unter Einsatz unterschiedlicher Erzeugungsarten – sowohl bei der Elektrolyse mit konventionellem Strom als auch bei der Elektrolyse unter dem Einsatz von Erneuerbaren Energien.

Noch bis zum 30. September 2021 können Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig der „Herstellung von Industriegasen“ beim BAFA einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Die Begrenzung greift bereits ab der ersten Kilowattstunde und reduziert die EEG-Umlage auf 15 Prozent oder weniger, je nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen.

Neben dem Beschluss des Deutschen Bundestages liegt auch die beihilferechtliche Zustimmung der Europäischen Kommission für weite Teile dieses Verfahren bereits vor, so dass der Start des Verfahrens beim BAFA für die bereits beihilferechtlich genehmigten Teile erfolgen kann.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Unternehmen unter diesem Link.

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