01.04.2021Bund erweitert Förderprogramm für Raumlufttechnische Anlagen zur Eindämmung des Corona-Virus

Mehr Antragsberechtigte, kleinere Räume sowie höhere Anteilfinanzierung und Anschluss von Nebenräumen – das sind wesentliche Neuerungen des Förderprogramms für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen.

BAFA-Präsident Torsten Safarik: „Mit insgesamt 500 Millionen Euro und mit bis 200.000 Euro pro Anlage fördern Bundeswirtschaftsministerium und BAFA die Auf- und Umrüstung von stationären RLT-Anlagen. Zur schnellen Eindämmung der Corona-Pandemie müssen bestehende RLT-Anlagen in Gebäuden, in denen sich viele Menschen aufhalten, auf- und umgerüstet werden. Die novellierte Richtlinie ist somit ein wichtiger Schritt, um das Licht am Ende des Tunnels zügiger zu erreichen und die Pandemie weiter zu bekämpfen.

Ab dem 2. April können neben öffentlichen oder teil-öffentlichen Einrichtungen bzw. Trägern auch ausgewählte private Einrichtungen einen Antrag stellen. Dazu zählen private Kitas und Schulen, medizinische Einrichtungen, private Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Behinderte, Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich wird die Mindestraumgröße, die eine RLT-Anlage versorgt, auf ein Regelstromvolumen von 400 m³/h (entspricht einem Raum mit etwa 10 Personen), verkleinert. Weiterhin wird der Anteil der förderfähigen Ausgaben von 40 Prozent auf 80 Prozent erhöht.

Neu wird die Förderung von UV-C-Technik unter Vorgabe von Qualitätskriterien zur Sicherstellung der Funktionalität und der Sicherheit aufgenommen. Außerdem wird die Bundesregelung Kleinbeihilfen als weitere beihilferechtliche Grundlage zugelassen. Auch der Anschluss notwendiger Nebenräume (z. B. das Foyer eines Theaters oder Umkleidekabinen einer Turnhalle) an eine bestehende stationäre RLT-Anlage wird zusätzlich mit in die Förderung aufgenommen. Bedingung hierfür ist, dass ein direkter funktionaler Zusammenhang zwischen den Räumen besteht und es sich nur um einzelne Räume handelt. Insgesamt wurden für das Programm 500 Millionen Euro von 2020 bis 2024 zur Verfügung gestellt. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

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