11.10.2016Neue Gebührenverordnung zur Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Eschborn. Die neue Gebührenverordnung zur Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen in Kraft.

Die neue Verordnung berücksichtigt Anpassungen, die mit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes aufgenommen wurden. In dem Rahmen wurden insbesondere die Fördersätze angehoben, die bisherigen Fördertatbestände modifiziert und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Aufgaben wie die Erteilung von Vorbescheiden sowie die Förderung von bestehenden Anlagen übertragen.

Die neue Gebührenverordnung gilt für folgende Maßnahmen:

  • Zulassung von KWK-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2016 in Dauerbetrieb sind und nicht unter die Übergangsbestimmungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes fallen,
  • Zulassung von bestehenden KWK-Anlagen,
  • Zulassung von Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern, wenn der vollständige Zulassungsantrag seit dem 1. Januar 2016 beim BAFA eingegangen ist,
  • Erteilung von Vorbescheiden für neue KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher.

Die einzelnen Gebührentatbestände können der Gebührenverordnung (BGBl., I S. 2212) entnommen werden.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wurde mit Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498) novelliert.

Das BAFA lässt nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher zu.

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