06.09.2016Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt: Welche Folgen haben Contracting-Verträge für Verbraucher?

Aktuelle Presseberichte irreführend

Eschborn. Aktuelle Presseveröffentlichungen zu den Folgen für Verbraucher bei Contracting-Verträgen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt nach dem Marktanreizprogramm (MAP) sind einseitig bzw. irreführend.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt hierzu mit: Zutreffend ist, dass ein Endkunde, der einen Contracting-Vertrag zur Installation erneuerbarer Energien nutzt, für diese Anlagen nach dem MAP selbst nicht förderberechtigt ist. In diesem Falle ist jedoch der Contractor, der an Stelle des Endkunden die Investitionskosten der Anlage trägt, nach dem MAP förderberechtigt. Er ist durch die Förderung in der Lage, seinen Kunden reduzierte Contracting-Raten anzubieten. Endkunden können somit auch bei Abschluss eines Contracting-Vertrags von der Förderung profitieren. Darüber hinaus ist für die Endkunden von Vorteil, dass sie die Investitionskosten nicht selbst tätigen müssen und sich die Fachkompetenz des Contractors zunutze machen können.

Nach dem MAP sind Contractoren antragsberechtigt, die bei ihren Kunden solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen installieren. Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen an den Contractor gewährt, da dieser die Investitionskosten für die Neuanlage trägt.

Das BAFA unterstützt die Ziele der Bundesregierung, die Möglichkeiten von Contracting zu erweitern. Beim Energie-Contracting erbringt ein externer Energiedienstleister (Contractor) ein modulares Paket von Investitionen und/oder Maßnahmen mit Bezug zu Energie (aus den Komponenten Planung, Bau, Betrieb und Instandsetzung, Optimierung, Brennstoffbeschaffung, (Co-)Finanzierung, Nutzermotivation), übernimmt technisch-wirtschaftliche Risiken und gibt Garantien für die Kosten und Ergebnisse der Energiedienstleistung über die gesamte Vertragslaufzeit.

Detaillierte Informationen zum Thema Contracting und/oder Marktanreizprogramm finden Sie unter dem Merkblatt „Contracting mit erneuerbarer Wärme“, das auf der BAFA-Webseite zur Verfügung steht.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection