01.07.2016Kaufprämie für Elektrofahrzeuge: Antragstellung ab Samstag, 2. Juli 2016 möglich

Eschborn. Ab Samstag, dem 2. Juli 2016 um 00:00 Uhr können Anträge für die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannten Umweltbonus, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Förderrichtlinie ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 2. Juli 2016 in Kraft.

Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, betont zum Start des neuen Förderprogramms: „Das BAFA wird die Entwicklung zur Mobilität der Zukunft mit einer unbürokratischen und vollelektronischen Antragsbearbeitung unterstützen.

Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst ist der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag über das Online-Portal zu beantragen. Der Käufer erhält im Anschluss vom BAFA einen Zuwendungsbescheid, mit dem er aufgefordert wird, eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rechnung im Antragsportal hochzuladen. Sind alle Fördervoraussetzungen nachgewiesen, zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Gefördert werden Elektroautos, für die ab dem 18. Mai 2016 ein Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die auf der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ aufgeführt sind. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Bei Leasingverträgen ist der Leasingnehmer antragsberechtigt.

Anträge können ausschließlich elektronisch beim BAFA gestellt werden.

Der Umweltbonus wird in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie finanziert. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019.

Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zum elektronischen Antragsverfahren stehen auf der Webseite des BAFA zur Verfügung.

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