12.05.2016Förderprogramm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien“ neu aufgelegt

Neue Förderrichtlinie am 10. Mai 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht

Eschborn. Das Förderprogramm für hocheffiziente Querschnittstechnologien wird bis zum Ende des Jahres 2019 fortgeführt.

Die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien ist ein wichtiger Baustein der Energiewende“, betont Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). „Die Verlängerung der Förderung bis zum Jahr 2019 schafft Planungssicherheit für Investoren. Gleichzeitig werden mit der neuen Richtlinie jetzt auch Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen von Industrie und Gewerbe bezuschusst. Dies ist ein substanzieller Schritt, um die ambitionierten Energieeffizienzziele der Bundesregierung zu erreichen.

Auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen bezuschusst. Neben dem bisherigen Adressatenkreis sind nunmehr auch große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten antragsberechtigt. Zudem sind neben Ersatzinvestitionen auch Neuanschaffungen förderfähig. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und im Rahmen der Maßnahme „Abwärme besser nutzen" wird ein weiterer Fokus auf unternehmensinterne Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und Nutzung von Abwärme gelegt.

Das Förderprogramm umfasst weiterhin zwei Verfahrensarten: die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie die Optimierung technischer Systeme. Als Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von Anlagen bzw. Aggregaten ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro mit einem Förderbetrag von bis zu 30.000 Euro je Vorhaben (Standort) bezuschusst. Neben den bisher geförderten Querschnittstechnologien (elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger) werden zusätzlich Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsmaßnahmen innerhalb eines Unternehmens sowie die Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen als förderfähige Einzelmaßnahmen teilfinanziert.

Bei der Optimierung technischer Systeme werden wie bisher Maßnahmen auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts gefördert, wenn eine Energieeinsparung in Höhe von 25 Prozent erzielt wird. Auf den bisher erforderlichen Einsatz von mindestens zwei Querschnittstechnologien wird verzichtet. Stattdessen muss die Investition die Schwelle von 20.000 Euro erreichen. Die Investitionen werden mit einem Förderbetrag von bis zu 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro (mit industriellen Pumpensystemen) bezuschusst.

Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien werden seit dem Jahr 2012 durch das BAFA für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezuschusst.

Weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.

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