18.12.2015Besondere Ausgleichsregelung trägt zur Stabilisierung der EEG-Umlage bei

Antragsverfahren 2015 für die Begrenzung der EEG-Umlage 2016 abgeschlossen

Im diesjährigen Antragsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung ist die Antragszahl für das Jahr 2016 mit 2.301 Anträgen für 3.141 Abnahmestellen leicht zurückgegangen (Vorjahr: 2.462 mit 3.408 Abnahmestellen). Die beantragte Strommenge bewegt sich mit 113 TWh knapp unter dem Niveau des Vorjahres von 116 TWh. Zudem ist die Anzahl der Unternehmen, die im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung von der EEG-Umlage zum Teil befreit sind, im Antragsjahr 2015 leicht zurückgegangen. Waren für 2015 noch 2.209 Anträge begünstigt worden, so sind es für 2016 nach dem derzeitigen Stand der Bearbeitung 2.080. Die dadurch privilegierte Strommenge sinkt nach Berechnungen des BAFA 2016 voraussichtlich um etwa 2 TWh auf nun 105 TWh (Vorjahr: 107 TWh).

„Da die privilegierte Strommenge für die Berechnung der EEG-Umlage maßgeblich ist, trägt die Besondere Ausgleichsregelung auch in diesem Jahr zu einer Stabilisierung der EEG-Umlage bei“, betont Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Begünstigt werden neben 1.947 Unternehmen und Unternehmensteilen des produzierenden Gewerbes (Vorjahr: 2.081) auch 133 Schienenbahnunternehmen (Vorjahr 128). Während die privilegierte Strommenge für das produzierende Gewerbe 2016 bei 93 TWh (Vorjahr: 95 TWh) liegt, beläuft sie sich für Schienenbahnen unverändert auf etwa 12 TWh. Die Zahlen können sich aufgrund der noch offenen Verfahren und Widersprüchen allerdings noch leicht ändern.

Die tatsächliche Entlastung der Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichs­regelung wird erst 2017 feststehen, da hierfür der Stromverbrauch der Unternehmen im Begrenzungsjahr 2016 maßgeblich ist.

Detailliertere Informationen zu den begünstigten Unternehmen und zum Antragsverfahren werden nach vollständigem Abschluss der Antragsbearbeitung zusammen mit zusätzlichen Erläuterungen, Aufteilung nach Branchen und Bundesländern im ersten Quartal 2016 veröffentlicht.

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