01.04.2015Start des Konsultationsverfahrens zum „Merkblatt für Energieaudits nach § 8 EDL-G"

Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai sind, werden nach der Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet, Energieaudits erstmals bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen.

Um Unternehmen bei der Durchführung von Energieaudits nach § 8 EDL-G insbesondere vor dem Hintergrund des kurzen Zeitraums bis zum 5. Dezember 2015 eine Hilfestellung zu geben, veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anwendungshilfen in Form eines Merkblatts.
Das BAFA startet hierzu heute ein öffentliches Konsultationsverfahren.

Verbände, Unternehmen und Energieberater werden gebeten, ihre Stellungnahmen zum "Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 8 EDL-G" spätestens bis zum 17. April 2015 an die E-Mail-Adresse Energieaudits@bafa.bund.de zu senden.

Der Entwurf des Merkblatts ist unter www.bafa.de verfügbar.

Die endgültige Version wird dann Ende April auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.

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