07.01.2015Förderung von Rußpartikelfiltern

Antragstellung ab 1. Februar 2015 beim BAFA möglich

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Jahr 2015 erneut die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Der Förderbetrag liegt bei 260 Euro. Insgesamt steht für 2015 ein Fördervolumen von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die verfügbaren Mittel reichen also für rund 115.000 Nachrüstungen.

BAFA-Präsident Dr. Arnold Wallraff betont: „Die Förderung leistet einen Beitrag, den gesundheitsschädlichen Partikelausstoß von Dieselfahrzeugen zu senken und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten zu verbessern. Besitzer älterer Dieselfahrzeuge erhalten mit der Nachrüstung freie Fahrt in Umweltzonen.

Der Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2015 eingebaut werden.

Wer für den Einbau eines Partikelfilters den staatlichen Zuschuss erhalten möchte, kann ab dem 1. Februar 2015 online beim BAFA einen Antrag stellen. Dabei gilt die Maxime: Erst nachrüsten, dann den Antrag stellen.

Förderfähig ist die Nachrüstung in PKW, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist.

Und so einfach erhalten Sie den Zuschuss:

  1. Dieselfahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten.
  2. Nachrüstung durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigen lassen.
  3. Technische Verbesserung und insbesondere das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
  4. Über das Online-Formular die Antragsdaten eingeben und an das BAFA übermitteln, anschließend das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA senden.
  5. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Das Online-Antragsformular sowie eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel finden Sie ab dem 1. Februar 2015 auf der Internetseite des BAFA.

Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Förderprogramm.

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