18.12.2014Dr. Wallraff: Herr Bundesminister Gabriel, wir haben es geschafft!

Privilegierte Strommenge um 4 TWh gesunken – 1.983 Unternehmen / 127 Schienenbahnen / 2.615 Abnahmestellen von der EEG-Umlage befreit

„Herr Bundesminister Gabriel, wir haben es geschafft!“ betont Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). „Wie von Ihnen anlässlich Ihres Antrittsbesuchs im BAFA vor einigen Monaten erbeten, freue ich mich, heute sagen zu können: Wir haben das Ziel erreicht! Das BAFA versendet heute die Begrenzungsbescheide, mit denen die stromintensive Produktion von der EEG-Umlage entlastet und der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt wird. Zugleich ist die privilegierte Strommenge nach Berechnungen des BAFA um 4 TWh gesunken. Das bedeutet, dass die Besondere Ausgleichsregelung 2014 einen Beitrag zur Stabilisierung der EEG-Umlage leistet.“

Begünstigt werden 1.983 Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Vorjahr 2.026) mit 2.615 Abnahmestellen (Vorjahr 3.414). Daneben werden 127 Schienenbahnunternehmen (Vorjahr 72) begünstigt. Die Steigerung beruht darauf, dass die Schwelle für die Antragstellung durch das EEG 2014 abgesenkt wurde, so dass nunmehr auch kleine Schienenbahnunternehmen antragsberechtigt sind.

Die Zahlen werden sich noch ändern, da noch nicht alle Anträge abschließend bearbeitet werden konnten. Bei einigen Anträgen sind Rückfragen des BAFA noch unbeantwortet. Weiterhin müssen einige Unternehmen noch Rückzahlungen leisten, bevor das BAFA die Bescheide erteilen kann. Das BAFA hatte entsprechend den Forderungen der EU-Kommission Ende November an 532 Unternehmen Rückforderungen für die Begrenzungsjahre 2013 und 2014 im Wert von ca. 40 Mio. Euro geltend gemacht.

Nach vorläufigen Berechnungen des BAFA ist die privilegierte Strommenge auf rund 103 TWh gesunken (Vorjahr 107 TWh). Da die privilegierte Strommenge für die Berechnung der EEG-Umlage maßgeblich ist, bewirkt das Absinken eine Stabilisierung der EEG-Umlage.

Das Begünstigungsvolumen für die Unternehmen in 2015 liegt nach Prognoserechnungen des BAFA bei ca. 4,5 Mrd. Euro. Die tatsächliche Höhe der Entlastung wird erst 2016 feststehen, da für die Höhe der Entlastung der Stromverbrauch der Unternehmen im Begrenzungsjahr 2015 maßgeblich ist.

Die Liste der begünstigten Unternehmen wird nach vollständigem Abschluss der Antragsbearbeitung zusammen mit zusätzlichen Erläuterungen, Aufteilung nach Branchen und Bundesländern im Januar 2015 veröffentlicht.

Das BAFA setzt die Besondere Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um.

Bundesminister Gabriel hatte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAFA im März dieses Jahres einen Antrittsbesuch abgestattet und die Kompetenzen der Behörde gewürdigt.

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