13.11.2014BAFA ab 2015 zuständig für das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“

Antragstellung ab dem 1. Januar 2015 möglich

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt künftig im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Zuschüsse für Energieberatungen im Mittelstand. Das bis Ende dieses Jahres von der KfW administrierte Förderprogramm wird ab Januar 2015 beim BAFA fortgeführt.

Grundlage ist die gestern im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie des BMWi für die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand.

Kleine und mittlere Unternehmen können ab Januar 2015 über das elektronische Antragsformular auf der Internetseite des BAFA einen Antrag auf Förderung stellen.

Künftig werden im Unterschied zu den bisherigen Initial- und Detailberatungen nur noch Energieberatungen gefördert, die den Anforderungen an „Energie-Audits“ nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Neu ist zudem, dass auch eine Umsetzungsbegleitung der Maßnahmen durch den Energieberater gefördert werden kann. Die Fördersätze erhöhen sich entsprechend.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 800 Euro.

Die Energieberater können sich künftig beim BAFA registrieren und sich dann in die Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes bei der dena eintragen.

Die Energieberatung soll dazu beitragen, Informationsdefizite in kleinen und mittleren Unternehmen abzubauen, Energiesparpotenziale zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

Weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.

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