15.10.2014Besondere Ausgleichsregelung: Rückgang der beantragten privilegierten Strommenge

Dr. Wallraff: Neue Besondere Ausgleichsregelung leistet Beitrag zur Stabilisierung der EEG-Umlage

Eschborn, den 15. Oktober 2014. Die Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung hat dazu geführt, dass die beantragte Strommenge, die für die Berechnung der EEG-Umlage maßgeblich ist, auf 117,8 TWh gesunken ist (2013: 119,3 TWh). Weiterhin ist die Zahl der beantragten Abnahmestellen – das BAFA begrenzt abnahmestellenbezogen – von 3.485 im Jahr 2013 auf nunmehr 3.391 gefallen.

Die Anzahl der antragstellenden Unternehmen hat sich im Vorjahresvergleich nur leicht auf 2.452 erhöht (Vorjahr: 2.388). Diese leichte Verschiebung ergibt sich im Wesentlichen aus Unternehmensumstrukturierungen.

„Die Neuregelung der Besonderen Ausgleichregelung leistet damit einen Beitrag zur Stabilisierung der EEG-Umlage“, so Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die Eintrittsschwelle für die Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung von 14 % auf 16 % angehoben, damit ist ein höherer Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung erforderlich.

Die aktuellen Zahlen ergeben sich aus einer Auswertung der bis zum 30. September 2014 beim BAFA eingegangenen Anträge. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um ungeprüfte Angaben der Antragsteller handelt. Es können sich daher im Zuge der Antragsbearbeitung noch Anpassungen ergeben.

Das BAFA wird bis zum Jahresende voraussichtlich alle Begrenzungsbescheide an die Unternehmen versenden.

Antragsentwicklung*201320142015
Unternehmen200023162329
Schienenbahnen5673123
Abnahmestellen321934143268
Strommenge107,4 TWh119,3 TWh117,8 TWh

*Die Zahlen ergeben sich aus einer Auswertung der bis zum 30. September 2014 beim BAFA eingegangenen Anträge. Es handelt sich um ungeprüfte Angaben der Antragsteller. Es können sich daher im Zuge der Antragsbearbeitung noch Anpassungen ergeben.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection