Ab sofort twittert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch zur Besonderen Ausgleichsregelung.
Die „Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ dient insbesondere dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastungen der im internationalen Wettbewerb stehenden stromintensiven Unternehmen zu begrenzen.
Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA: „Wir wollen mit unserem Twitterkanal alle Beteiligten mit aktuellen Informationen zum Antragsverfahren und zu den neuen und geänderten Voraussetzungen versorgen und in einen direkten Austausch mit Ihnen treten. Alle Interessierten sollen so optimal mit den notwendigen Informationen versorgt werden. Außerdem veröffentlichen wir über den Kanal exklusiv aktuelle Statistiken und Informationsgrafiken. Ziel all unserer Aktivitäten ist es, die internationale bzw. intermodale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen und damit ihre Arbeitsplätze zu erhalten.“