12.02.2014Besondere Ausgleichsregelung: Liste der begrenzten Unternehmen für 2014 veröffentlicht

Dr. Wallraff appelliert an Politik: Zeitnah Planungssicherheit für Unternehmen schaffen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht heute aktuelle Informationen zu den Ergebnissen des Verfahrens zur Begrenzung der EEG-Umlage für 2014

Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA: „Die Steigerung auf 2098 begünstigte Unternehmen·– gegenüber 1720 begünstigten Unternehmen im Vorjahr – ist mit einem verhältnismäßig moderaten Anstieg der privilegierten Strommenge verbunden. Der Großteil der privilegierten Strommenge wurde für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen gewährt. Die Top 3 der privilegierten Wirtschaftszweige sind die Chemie-, Metall- und Papierindustrie.“

Mit Blick auf die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz betont·Dr. Wallraff: „Planungs- und Rechtssicherheit sind für die Unternehmen jetzt unerlässlich. Ich appelliere daher dringlich an die Politik, sehr zeitnah eine klare und tragfähige Grundlage für das neue Antragsverfahren zu schaffen.“

Nach dem aktuell geltenden EEG müssen die Anträge bis zum 30.6.2014 beim BAFA eingegangen sein. Aufgrund des laufenden EU-Beihilfeprüfverfahrens können allerdings bis zum Abschluß des Verfahrens Anträge nicht positiv beschieden werden. Die in Arbeit befindliche EEG-Novelle soll zum 01.08.2014 in Kraft treten.

In 2014 sind 2098 Unternehmen bzw. 2779 Abnahmestellen befreit. Die privilegierte Strommenge beträgt 107.101 GWh. Die Entlastung für die begrenzten Unternehmen beträgt voraussichtlich 5,1 Mrd. Euro.

Das BAFA begrenzt auf Antrag die Höhe der EEG-Umlage für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, die sich in einer internationalen Wettbewerbslage befinden, und von Schienenbahnen, die sich in einer intermodalen Wettbewerbslage befinden.

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