11.02.2014EEG-Umlage: 2098 Unternehmen für 2014 begrenzt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begrenzt auf Antrag eines stromintensiven Unternehmens bzw. selbständigen Unternehmensteiles die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für die jeweilige Stromabnahmestelle.

Für das Jahr 2014 hat das BAFA bei 2098 Unternehmen die EEG-Umlage begrenzt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl somit um 378 begünstigte Unternehmen bzw. Unternehmensteile gestiegen.

Die Höhe der privilegierten Strommenge liegt für 2014 bei 107.101 GWh und ist gegenüber dem Vorjahr um 11.544 GWh angestiegen.

Die Höhe der Entlastung liegt voraussichtlich bei 5,1 Mrd. Euro gegenüber 4,0 Mrd. Euro in 2013.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen des Antragsverfahrens werden zeitnah veröffentlicht.

Die Besondere Ausgleichsregelung dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen, die Schienbahnen betreiben, zu begrenzen und so deren internationale – bzw. bei Schienenbahnen intermodale – Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Informationsgrafik zur Besonderen Ausgleichsregelung – Ergebnisse des Antragsverfahren 2009-2013

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