Eschborn. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ab sofort auch über den elektronischen Kommunikationskanal De-Mail erreichbar. Über das BAFA-Postfach poststelle@bafa.de-mail.de können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die über ein De-Mail-Postfach verfügen, rechtswirksam mit dem BAFA kommunizieren und beispielsweise Antragsunterlagen für ein Förderprogramm unter Wahrung der gesetzlichen Fristen einreichen.
Im Vergleich zur herkömmlichen E-Mail bietet die De-Mail den Vorteil, dass die Identität der Nutzer bei Einrichtung des De-Mail Kontos überprüft wird. Jeder Nutzer muss sich für die Eröffnung seines De-Mail-Kontos, das später nur von ihm genutzt werden kann, bei dem Anbieter seiner Wahl ausweisen. Die Übertragung der De-Mail erfolgt auf verschlüsseltem Weg und damit vertraulich. Versand, Empfang und Inhalte der De-Mail können rechtswirksam nachgewiesen werden. Die De-Mail ersetzt damit die postalische Kommunikation.
Beim Absenden einer De-Mail kann, entsprechend der Briefsendung, die Versandart gewählt werden. Wie auch beim Briefversand haben die Versandvarianten unterschiedliche Beweiskraft. Daher ist auf die Versandart zu achten: Um beispielsweise Antragsfristen zu wahren, muss die Zustellvariante „absenderbestätigte De-Mail“ genutzt werden, die „einfache De-Mail ohne Option“ genügt hierfür nicht.
Der BAFA-Zugang für die De-Mail ist ein Baustein zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes. Bundesbehörden sind nach dem E-Government-Gesetz verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente zu eröffnen.