08.07.2016Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen: Anträge auf Ausstellung eines Überwachungsdokuments können ab 9. Juli 2016 nur noch online gestellt werden

Eschborn. Zur zollrechtlichen Abfertigung von Eisen- und Stahlerzeugnissen ist seit dem 3. Juni 2016 bis einschließlich 15. Mai 2020 die Vorlage eines Überwachungsdokuments erforderlich. Von Wirtschaftsbeteiligten, die über eine inländische EORI-Nummer verfügen, kann dieses Überwachungsdokument ab 9. Juli 2016 nur noch online auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de beantragt werden. Die Antragstellung per Post oder Fax ist dann nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Antragsverfahren ist eine Selbstregistrierung des Einführers und ggf. des Anmelders/Vertreters. Die Registrierung ist nur mit gültiger EORI-Nummer möglich. Nach Bestätigung der Registrierung durch das BAFA kann der Antrag auf Ausstellung eines Überwachungsdokuments über das Online-Portal gestellt werden. Alle Altregistrierungen für das frühere Verfahren sind ungültig.

Die Vorlage des Überwachungsdokuments ist mit der Wiedereinführung der vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 der Kommission vom 28. April 2016 notwendig geworden.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren stehen auf der Webseite des BAFA unter www.bafa.de zur Verfügung.

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