03.05.2016Vorherige Überwachung bestimmter Eisen- und Stahlwareneinfuhren wieder eingeführt

Eschborn. Die Europäische Union führt mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 der Kommission vom 28. April 2016 die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein wieder ein. Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg-- werden hiervon nicht erfasst.

Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist deshalb ab dem 1. Juni 2016 bis einschließlich 15. Mai 2020 die Vorlage eines Überwachungsdokumentes erforderlich.

Anträge auf Ausstellung dieses Überwachungsdokumentes können auf dem Postweg oder per Fax beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter Vorlage des Vordruckes E 3, der Anlage zum Überwachungsdokument sowie einer Kopie des Kaufvertrages/der Pro-forma-Rechnung gestellt werden. Voraussichtlich ab Mitte Mai 2016 wird auch eine Online-Antragstellung möglich sein.

Grund für die Wiedereinführung der Überwachung von Eisen- und Stahlwareneinfuhren ist die schwierige wirtschaftliche Situation in der Stahlindustrie vor dem Hintergrund weltweiter Überkapazitäten im Stahlsektor.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des BAFA unter www.bafa.de.

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