28.04.2015Deutschland unterstützt Georgien bei Rüstungskontrollgesetzgebung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt vom 28.-29. April 2015 in Tiflis, Georgien eine zweitägige „Individuelle Unterstützungsmaßnahme“ im Bereich Rüstungskontrolle für georgische Vertreter der relevanten Ministerien und Behörden durch.

Die georgische Primär- und Sekundärgesetzgebung für Exportkontrolle sowie die entsprechenden Kontrolllisten sind seit Oktober 2014 in Kraft und die ersten Erfahrungen in ihrer praktischen Implementierung konnten nun gesammelt werden. Diese Individuelle Unterstützungsmaßnahme, durchgeführt von BAFA-Vertretern sowie EU-Experten aus Belgien, Österreich, Rumänien und Schweden und angeleitet vom Auswärtigen Amt, ist in erster Linie eine Bestandsaufnahme der Umsetzung von normativen Richtlinien und soll der Anpassung der Sekundärgesetzgebung u. a. zur Verbesserung des Genehmigungsverfahrens dienen. Die umfassende Risikobewertung sowie die fachspezifische Gütereinstufung bilden einen weiteren Schwerpunkt des Seminars.

Als Durchführungsorganisation des europäischen (COARM)-Projekts für konventionelle Rüstung war das BAFA maßgeblich an der Ausarbeitung dieser neuen Gesetzgebung beteiligt, welche im Wesentlichen an den europäischen Rechtsrahmen im Exportkontrollbereich angelehnt ist. Seit der Beendigung des Projekts im Dezember 2014 wird die Tradition der guten Zusammenarbeit auf nationaler Ebene im Rahmen des „Export Control Cooperation Programme“ als deutsch-georgische Kooperation fortgeführt. Diese Zusammenarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung Georgiens in seiner transparenten Gestaltung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen durch verschärfte Ausfuhrkontrollen. Dabei stehen die praktische Implementierung der Gesetzgebung und ihrer administrativen Verfahren im Vordergrund. Die Fortführung der intensiven Zusammenarbeit mit dem kaukasischen Partnerland zielt auf Kontinuität und Effektivität der Unterstützungsmaßnahmen im Exportkontrollbereich ab.

Im Laufe dieses Jahres sind im Rahmen des Projekts eine weitere „Individuelle Unterstützung“ für Georgien sowie ein regionaler Workshop für osteuropäischen und kaukasischen Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien und Ukraine) vorgesehen. Das BAFA strebt hierdurch eine Angleichung der Rüstungskontrollverfahren an.

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