12.12.2014Verantwortung in der Exportkontrolle – Vortrag von Prof. Dr. Graf Lambsdorff

Die Förderung von Verantwortungsbewusstsein als Eckpfeiler der Exportkontrolle

Eschborn, 12.12.2014 – Professor Dr. Johann Graf Lambsdorff hat an diesem Freitag im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Thema „Diffusion der Verantwortung im Bereich der Exportkontrolle“ vorgetragen. Mit der Veranstaltung wurde transparent, wie es bei betroffenen Unternehmen im Bereich der Exportkontrolle zu einer Diffusion von Verantwortung kommen könnte. Professor Dr. Graf Lambsdorff ist seit 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Wirtschaftstheorie an der Universität Passau. In seinem Vortrag führte Prof. Dr. Graf Lambsdorff aus, dass unethisches Verhalten nicht nur aus der kriminellen Motivation einzelner, skrupelloser Akteure resultiere, sondern in einem Umfeld vieler Argloser gedeihe, wenn die interagierende Gruppe sich wechselseitig ihrer Verantwortung entledige. „Während einzelne Akteure ihre Verantwortung spüren und eine offensichtlich kriminelle Handlung eher unterlassen, wird die Zuweisung von Verantwortung in einer Gruppe schwieriger“, betonte Graf Lambsdorff. Der Vortrag wurde dadurch angereichert, dass die Zuhörer interaktiv die relevante experimentelle Evidenz selbst erarbeiteten. Verdeutlicht wurde, wann mit einer resultierenden Diffusion von Verantwortung und steigender Kriminalität zu rechnen ist und mit welchen Methoden dies verhindert werden könnte.

Der Vortrag im BAFA erfolgte im Rahmen der Auseinandersetzung mit exportkontrollrechtlicher Compliance in der Wirtschaft. Amtspräsident Dr. Arnold Wallraff macht deutlich: „Unser Exportkontrollsystem setzt auf die Eigenverantwortung der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter. Es sind die Unternehmen, die selbst entscheiden, welche Verträge sie schließen, welche Waren, Software und Technologie sie ausführen, welche Dienstleistungen sie im Ausland erbringen und welches technische Wissen sie Dritten vermitteln wollen.“ Das BAFA unterstützt die Unternehmen bei der eigenverantwortlichen Informationsgewinnung und Einschätzung von Risiken mit zahlreichen Publikationen, Hotlines, regionale und zentrale Informationsveranstaltungen, der Homepage und mit Tagungen wie dem Informationstag Exportkontrolle und dem Exportkontrolltag, demnächst am 27. & 28. Februar 2015 zusammen mit dem Zentrum für Außenwirtschaftsrecht e. V. Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster.

Insofern ist das Thema innerbetriebliche Exportkontrolle (Internal Compliance ProgrammICP) sowohl im BAFA als auch in jedem einzelnem am Außenwirtschaftsverkehr beteiligten Unternehmen ein unverzichtbares Basiselement im regelkonformen Außenwirtschaftsverkehr. So sehen z. B. die Grundsätze der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Güter vor, dass Ausführer sensitiver Güter zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit einen sog. „Ausfuhrverantwortlichen“ auf Leitungsebene gegenüber dem BAFA benennen. Der zu bestimmende Ausfuhrverantwortliche ist persönlich verantwortlich für die Organisation, die Personalauswahl und –weiterbildung sowie die Überwachung aller innerbetrieblichen Prozesse im Rahmen der Exportkontrolle.

Eine sog. Zuverlässigkeitsprüfung (ZVP) wird durch das BAFA insbesondere eingeleitet, wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht bestehen. Es wird geprüft, ob der Ausfuhrverantwortliche seinen Pflichten tatsächlich im erforderlichen Umfang nachgekommen ist. Im Rahmen der ZVP kann das BAFA die Bescheidung von laufenden Anträgen vorübergehend aussetzen, sowie ggf. für die Vergangenheit den Widerruf bereits erteilter Genehmigungen prüfen und den Zoll bitten, Ausfuhren auf Grundlage dieser Genehmigungen nicht abzufertigen.

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