14.03.2014Erfahrungsaustausch zwischen BAFA und Einsatzkräften der Marine

Vom 12. bis 13. März 2014 fand ein Erfahrungsaustausch zwischen dem Kommandeur und den Offizieren der Marineschutzkräfte der Einsatzflottille 1 sowie der Fregatte „Niedersachsen“ und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) statt.

Hierbei waren einerseits die Erkenntnisse der Teams der Bundeswehr beim Einsatz im Rahmen der Operation Atalanta Grundlage der Gespräche. Andererseits stellte das BAFA die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Zulassung privater Sicherheitsdienste zum Schutz von Seeschiffen dar.

Private Sicherheitsdienste können seit Mitte letzten Jahres beim BAFA eine Zulassung für den bewaffneten Schutz deutscher Handelsschiffe beantragen. Das Zulassungsverfahren sorgt für eine Qualitätssicherung von privaten maritimen Sicherheitsdiensten.

Ab dem 1. Dezember 2013 dürfen nur noch vom BAFA zugelassene Unternehmen den Schutz auf Seeschiffen unter deutscher Flagge gewähren. Die Zulassungspflicht gilt für in Deutschland niedergelassene Bewachungsunternehmen und für im Ausland niedergelassene Sicherheitsdienstleister, wenn diese auf Seeschiffen unter deutscher Flagge Bewachungsaufgaben durchführen wollen.

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