21.02.2014„Grenzen und Ziele“ der Exportkontrolle

Exportkontrolltag 2014 ist Forum für Fragen des Exportkontrollrechts und der Exportkontrollpolitik

Am 20. und 21 Februar veranstaltete das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Außenwirtschaftsrecht (ZAR) zum achten Mal den Exportkontrolltag im Schloss der Universität Münster. Das Thema der diesjährigen Veranstaltung lautete „Grenzen und Ziele“.

Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, betonte in seiner Eröffnungsrede den Leitgedanken des Forums: „Günstige Winde kann der nutzen, der weiß wohin er will – und wohin er darf.“ Dr. Wallraff begrüßte die hervorragende Verfassung der deutschen Außenwirtschaft angesichts des nochmals gesteigerten Leistungsbilanzüberschusses in 2013. Exporte sollen auch künftig nur soviel wie nötig kontrolliert werden, gleichzeitig dürfen deutsche Exporte aber die außen- und sicherheitspolitischen Ziele der Bundesregierung nicht unterlaufen oder beschädigen. Das BAFA bemühe sich dabei, den staatlichen Ordnungsrahmen mit den marktwirtschaftlichen Prozessen intelligent zu kombinieren.

Im Politikforum bewegte sich der Vortrag von Dr. Thomas Lindner, ehemaliger Präsident des Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Kontrolle in der Außenwirtschaft. Dr. Lindner stellte heraus, dass Politik für die Anwender kalkulierbar sein müsse. Die Eigenverantwortung der Prüfung der außenwirtschaftsrechlichen Anforderungen liege bei den Unternehmen und müsse auch dort verbleiben. Eine weitere Harmonisierung der Anforderungen auf Ebene der Europäischen Union müsse vor dem Hintergrund verschiedener wirtschaftlicher Eigeninteressen der EU-Mitgliedsstaaten kritisch begleitet werden.

Paul Freiherr von Maltzahn, Generalsekretär Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP), gab einen Überblick über den Stand der „arabischen Jahreszeiten“ nach dem Frühling der sog. „Arabellion“. Dies geschah vor dem Hintergrund vergangener und zukünftiger für die Exportkontrolle relevanter wirtschaftlicher Beziehungen. Freiherr von Maltzahn führte aus, dass unsere Erwartungen an die Geschwindigkeit der Demokratiebewegung nicht überhöht sein dürften. Man dürfe die fehlende Zeit der Aufklärung, wie sie im europäischen Raum stattgefunden hat, nicht außer Acht lassen. Tunesien mit seinem wachsenden Mittelstand und starken Gewerkschaften sei ein Beispiel wie unter guten Rahmenbedingungen sich die Demokratieentwicklung fortbewegen könne.

Prof. Dr. Tilman Brück, Direktor des Stockholm International Research Institute (SIPRI), trug in diesem Zusammenhang zum Thema „Kosten des Krieges“ vor und zeigte anhand einer ökonomischen Analyse auf, wie Kriegsverhinderung günstiger für uns sei als die Beseitigung von Kriegsfolgen. Dr. Brück unterstrich, dass 16 Prozent des BIP weltweit als Kriegskosten verschlungen würden. Die Militärausgaben der EU sollten insofern stabil bleiben oder gar verringert werden. Diese Ausführungen sind auch relevant für exportkontrollpolitische Überlegungen.

Im Diskussionsforum, unter der Leitung von Uwe Proll, Chefredakteur des Behördenspiegels, diskutierten fachkompetente Vertreter aus Politik und Forschung zum Thema „Exportkontrolle 8.0: Cyberwar, Überwachung, Menschenrechte und Technologiekontrolle“. Die Experten zeigten anhand eines Cyberwar-Szenarios auf, wie empfindsam unsere Infrastruktur ist. Es wurde deutlich, dass Fragen nach der Definition des „Cyberspace“ und der möglichen Anwendung des Völkerrechts in diesem extraterritorialen Raum eine Antwort benötigen und die Kontrolle von Cyber-Technologien eine Herausforderung für die Exportkontrolle bleiben. Die Diskussion führten Andreas Könen, Vizepräsident des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Dirk Brengelmann, Cyber-Beauftragter der Bundesregierung, Prof. Dr. Götz Neuneck vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg, und Prof. Dr. Gabi Drei Rodosek vom Institut für Technische Informatik an der Universität der Bundeswehr in München.

Die anwesenden hochrangigen Vertreter der Ressorts beleuchteten im Praxisforum I aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen mit exportkontrollrechtlichen Implikationen der Sicherheitspolitik.

Dr. Julia Monar, Referatsleiterin im Auswärtigen Amt (AA), gab einen detaillierten Einblick in die Entwicklungen der Konflikregionen, wie Syrien, Iran, Nordkorea, Naher Osten und Nordafrika. Ferner berichtete Dr. Monar über den Stand des Ratifizierungsprozesses des Arms Trade Treaty (ATT) und betonte, dass die Ausfuhrbewertungskriterien des ATT und die frühzeitige Verbindlichkeit durch eine Eigenerklärung Deutschlands keine Änderung der bisherigen Prüfkriterien für Rüstungsexporte mit sich gebracht habe. Deutschland werbe aktiv, mit der tatkräftigen Unterstützung des BAFA, für eine baldige Unterzeichnung und Ratifizierung des ATT weltweit.

Karl Wendling, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), resümierte die Umsetzung der AWG-Novelle und der Koalitionsvereinbarung. Die wesentlichen Strukturen des Außenwirtschaftsrecht, wie etwa die grundsätzliche Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs, seien erhalten geblieben. Herr Wendling unterstrich, dass die politische Diskussion um die Rolle des Parlaments bei Rüstungsexporten und um mehr Transparenz andauere. Bereits jetzt werden Forderungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und der Rüstungsexportbericht des Vorjahres bereits vor der parlamentarischen Sommerpause veröffentlicht. Zusätzlich gebe es zukünftig im Herbst einen Zwischenbericht zum ersten Halbjahr des laufenden Jahres.

Peter Bille, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen (BMF), referierte zum Stand der Neuerungen um den Unionszollkodex. Der Unionszollkodex, der am 1. Juni 2016 Gültigkeit erlangen wird, stehe für die Wahrung des Gleichgewichts zwischen Kontrolle einerseits und der Erleichterung des legalen Handels andererseits. Durch die Entwicklung der Handelsströme sei Herausforderung für die zollrechtliche Kontrolle die immense Zunahme der Sendungen bei starker zeitlicher Verdichtung. Die gemeinsame und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller am Außenwirtschaftsverkehr Beteiligter sei insofern unerlässlich.

Im Praxisforum II wurde zum Thema „Aktuelle Entwicklungen“ über Fragen der praktischen Umsetzung diskutiert.

Stephan Morweiser, Oberstaatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, fasste in einem Überblick zur aktuellen Rechtsprechung die Neuerungen der strafrechtlichen Bestimmungen nach der AWG-Novelle zusammen. Im Detail thematisierte Herr Morweiser insbesondere die Vorschrift zur Selbstanzeige im Ordnungswidrigkeitsrecht.

Dr. Kerstin Hahn, Leiterin des Bereichs Unternehmensschutz im ZF-Konzern Friedrichshafen, bewertete aus Sicht der Wirtschaft die Auswirkungen der AWG-Novelle nach rund einem halben Jahr Anwendungspraxis. Dr. Hahn betonte, dass die Novelle eine wesentliche Harmonisierung der Vorschriften mit sich gebracht habe, aber auch weiterer Verbesserungsbedarf im Bereich der Embargoregelungen und des administrativen Aufwandes gesehen werde.

Für das BAFA gab Herr Unterabteilungsleiter Holger Beutel Antworten zu den wichtigsten aktuellen Verfahrensfragen in der Exportkontrolle.

Der Exportkontrolltag diente als hochkarätiges Forum, dass auf immer größeres Interesse in der Fachwelt stößt. Es haben sich in diesem Jahr rund 400 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft zu einem lebhaften Gedankenaustausch und fruchtbaren Dialog zusammen gefunden.

Der Exportkontrolltag 2015 wird für den gleichen Ort und die gleiche Zeit angestrebt.

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