EU-Recht / Embargomaßnahmen
Russland: weitere Verschärfung der Sanktionsmaßnahmen
Als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine hat die EU umfangreiche Wirtschafts- und Finanz-Sanktionen gegen Russland erlassen. Die Anpassungen wurden insbesondere über die bereits bestehenden Embargoregelungen der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) sowie der Verordnung (EU) 269/2014 (Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine) unmittelbar umgesetzt.
Zuletzt wurden die Sanktionen am 23. Juni 2023 verschärft.
Im Einzelnen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
I. Namensliste des Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014
Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 wurde zuletzt mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1216 vom 23. Juni 2023 um 71 Personen und 33 Einrichtungen erweitert.
Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten Personen befinden, sind eingefroren. Ferner dürfen diesen Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (Bereitstellungsverbot). Ausnahmen sind für einen eng begrenzten Anwendungsbereich vorgesehen.
II. Russland-Embargoverordnung
Die Verordnung (EU) 833/2014 wurde zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023 erweitert. Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen:
- Verbote i. Z. m. der Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse an vom Embargo betroffenen Gütern an Unternehmen in Russland
- Ausweitung des Durchfuhrverbots auf Güter des Anhang VII
- Verbot der Durchfuhr von Gütern des Anhang XI (Luft- und Raumfahrtindustrie) und des Anhang XX (Flugturbinenstoffe und Kraftstoffadditive) durch Russland
- Ausweitung des Verbots des Zugangs von Schiffen zu Häfen und Schleusen in der EU
- Aufnahme einer Nachweispflicht für Einführer über das Ursprungsland von Eisen- und Stahlvorprodukten
- Erweiterung des Luxusgüterembargos auf das Verbot der Erbringung Technischer Hilfe
- Aufnahme einer Altvertragsregelung für neu aufgenommene Güter des Anhang XXIII
- Ausweitung des Beförderungsverbots für russische Speditionen auf das Verbot der Nutzung russischer Anhänger
- Erstreckung des Ölembargos auf die Lieferung von Öl durch die Druschba Nord Pipeline sowie Ausnahmen für Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu Gunsten des kasachischen Betreibers
- Ausweitung der Güterlisten für Ausfuhrverbote für Elektronikprodukte, Industriegüter, Stahlprodukte und PKWs
- Zusammenfassung der Einfuhrverbote nach Art. 3i und Art. 3j zu einem gemeinsamen Einfuhrverbot nach Art. 3i
Um Umgehungsaktivitäten zu verhindern, wurde mit Art. 12 f Verordnung (EU) Nr. 833/2014 die Möglichkeit von Ausfuhrverboten für in Anhang XXXIII aufgeführte Güter in die dort aufgeführten Drittländer geschaffen. Anhang XXXIII erfasst sensible Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter, die zur Stärkung der militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands bzw. zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können. Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch keine Drittländer gelistet.
Eine detailliertere Darstellung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland sowie eine chronologische Auflistung der 11 Sanktionspakete finden Sie auf der Internetseite des BAFA unter Außenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle / Embargos – Länder / Restriktive Maßnahmen gegen Russland.
Weitere Sanktionsmaßnahmen
Moldau
Mit Beschluss (GASP) 2023/891 vom 28. April 2023 hat der Rat der Europäischen Union einen Rahmen zur Statuierung von Finanzsanktionen und Reiseverboten geschaffen. Die Sanktionen richten sich gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Moldau, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau untergraben. Mit Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 wurden die Finanzsanktionen umgesetzt; mit der Durchführungsverordnung 2023/1045 des Rates vom 30. Mai 2023 wurden fünf Personen in die Namensliste aufgenommen.
Haiti
Im Einklang mit der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat der Rat der Europäischen Union am 25. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2319 angenommen. Die damit verhängten restriktiven Maßnahmen betreffen im Wesentlichen ein personenbezogenes Waffenembargo sowie Reise- und Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen, Einrichtungen und Organisationen, welche die Sicherheit und Stabilität Haitis untergraben. Die Finanzsanktionen, die ein Einfriergebot und ein Bereitstellungsverbot umfassen, wurden mit der Verordnung (EU) 2023/2309 des Rates vom 25. November 2022 umgesetzt.
Aktualisierung von Namenslisten
BAFA Intern
Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurden die Länder Sudan und Südsudan mit Wirkung zum 4. Juli 2023 aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 gestrichen.
Vorabankündigung zur Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31 (Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen)
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 31 wird an die Änderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch die Verordnung (EU) 2023/1214 (11. Sanktionspaket) angepasst.
Durch die Änderung des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind die dort geregelten Beschränkungen der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie der Fortführung hierauf beruhender Verträge nicht mehr anzuwenden, wenn die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie die Fortführung hierauf beruhender Verträge in den Anwendungsbereich des Titels VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen.
Daneben wurde mit der Verordnung (EU) 2023/1214 Art. 5k Absatz 2 Buchstabe f) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ersatzlos gestrichen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Fortführung hierauf beruhender Verträge, die für den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt sind, kann danach nicht mehr genehmigt werden.
Ziffer 3.1 Buchstabe a) und Buchstabe b) (6) des Abschnitts II der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31 sind daher entsprechend zu ändern.
Ankündigung: BIS / BAFA Export Control Forum 2023
In diesem Jahr veranstaltet das BAFA wieder gemeinsam mit dem U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS) und dem U.S. Konsulat in Frankfurt eine Konferenz zur U.S. Exportkontrolle. Das BIS / BAFA Export Control Forum 2023 bietet der deutschen Industrie und Wissenschaft die perfekte Gelegenheit, sich aus erster Hand umfassend über neuere Entwicklungen des U.S. Exportkontrollrechts zu informieren.
Folgende U.S. Exportkontrollbehörden werden bei der Konferenz vertreten sein:
- Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Department of State, Directorate of Defense Trade Control (DDTC)
- Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Themen werden unter anderem sein:
- Aktuelle Entwicklungen in der U.S. Exportkontrolle
- Sanktionsrecht
- Genehmigungsverfahren und Ausnahmen
- Leitlinien zum innerbetrieblichen Compliance-Programm (ICP) und Sorgfaltspflichten (Due Diligence)
Alle Vorträge werden auf Englisch gehalten.
Die Konferenz wird am 27. und 28. September 2023 in der Stadthalle Oberursel (in der Nähe von Frankfurt) stattfinden.
Die Anmeldung ist seit 5. Juli 2023 möglich. Die Teilnahmegebühr beträgt 350,00 Euro/Person. Nähere Informationen zur Veranstaltung sowie den Link zur Anmeldung finden Sie unter www.bafa.de/bbecf.
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