07.01.2022 Außenwirtschaft Exportkontrolle Aktuell Januar 2022

EU-Recht / Embargo-Maßnahmen

Aktualisierung von Namenslisten 

LandÄnderungGrundlage
Belarus17 Personen und 11 Organisationen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/2124 vom 2. Dezember 2021
Irak28 Organisationen aus Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2021/1472 vom 13. September 2021
IrakEine Organisation aus Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2021/1715 vom 24. September 2021
IrakZwei Personen aus Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2021/2203 vom 10. Dezember 2021
JemenDrei Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/2015 vom 18. November 2021
KongoEine Person aus Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gestrichen sowie die Begründungen für die übrigen Personen aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2021/2177 vom 9. Dezember 2021
LibyenEine Person in Anhang II der Verordnung (EU) 2016/44 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/1909 vom 4. November 2021
LibyenEine Person aus Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2021/1932 vom 9. November 2021
LibyenEine Person in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/2192 vom 13. Dezember 2021
SyrienVier Personen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen sowie die Angaben zu fünf Personen aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2021/1983 vom 15. November 2021
SyrienZwei Personen und drei Unternehmen in Anhang II der Verordnung (EUNr. 36/2012 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/2194 vom 13. Dezember 2021
Türkei (Bohrtätigkeiten)Angaben zu den in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 aufgeführten Personen aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2021/1960 vom 11. November 2021
Ukraine (territoriale Unversehrtheit)Angaben zu 19 Personen und sechs Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 geändertDurchführungsverordnung (EU) 2021/1464 vom 10. September 2021
Ukraine (territoriale Unversehrtheit)Acht Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/1791 vom 11. Oktober 2021
Ukraine (territoriale Unversehrtheit)Drei Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/2193 vom 13. Dezember 2021
UkraineEine Person aus Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2021/2152 vom 6. Dezember 2021
VenezuelaBegründungen für 26 im Anhang IV der Personen der Verordnung (EU) 2017/2063 aufgeführte Personen aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2021/1959 vom 11. November 2021
TerrorismusÄnderungGrundlage
Verordnung (EG) Nr. 881/2002Eine Person aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 gestrichenDurchführungsverordnung (EU) 2021/1460 vom 9. September 2021
Verordnung (EG) Nr. 881/2002Eine Person in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/2108 vom 29. November 2021
Verordnung (EG) Nr. 881/2002Eine Person in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/2311 vom 22. Dezember 2021
MenschenrechteÄnderungGrundlage
Verordnung (EU) 2020/1998Eine Person aus Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 gestrichen sowie die Einträge zu sieben Personen aktualisiertDurchführungsverordnung (EU) 2021/2151 vom 6. Dezember 2021
Verordnung (EU) 2020/1998Drei Personen und eine Organisation in Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 aufgenommenDurchführungsverordnung (EU) 2021/2195 vom 13. Dezember 2021

Belarus

Mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/1985 wurden die Listungskriterien in Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 erweitert. Hierdurch können u. a. auch Personen und Organisationen gelistet werden, die illegalen Grenzübertritten an den Außengrenzen der EU Vorschub leisten (siehe zur hierzu auch Presseerklärung der EU). Basierend auf dieser Änderung wurden die ersten Listungen mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2124 vom 2. Dezember 2021 vorgenommen (siehe auch oben).

Mit der Verordnung (EU) 2021/1986 wurden zudem Ausnahmen vom Verbot der Bereitstellung von Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen für die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen sowie Agenturen eingeführt, um unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden. Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wurde entsprechend angepasst.

Mali

Angesichts der Lage in Mali hat der Rat der Europäischen Union über das bestehende Sanktionsregime der Vereinten Nationen hinaus mit der Verordnung (EU) 2021/2201 eine Rahmenregelung erlassen, die es ermöglicht, auf EU-Ebene eigenständig restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen zu verhängen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen oder die Umsetzung des politischen Übergangs in Mali behindern. Die Verordnung (EU) 2017/1770 enthält nunmehr zwei Listen (Anhang I VN-Liste und neu Anhang IA EU-Liste), in denen die Personen und Einrichtungen aufgeführt werden, gegen die Finanzsanktionen bestehen. Derzeit ist Anhang IA noch nicht gefüllt. Siehe hierzu auch die Presseerklärung der EU.

Empfehlung der EU zu internen Compliance Programmen

Am 23. September 2021 wurde die Empfehlung (EU) 2021/1700 der Kommission vom 15. September 2021 zu internen Compliance Programmen für die Kontrolle von Forschung i. Z. m. Gütern der EU-Dual-Use-VO [Verordnung (EU) 2021/821] im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Bei der Empfehlung handelt es sich um eine EU-einheitliche rechtlich nicht verbindliche Handreichung für den Wissenschafts- und Forschungsbereich und Leitlinien für ein Internal Compliance Programme (ICP), die unter Vorsitz der EU-Kommission von einer Unterarbeitsgruppe der sog. Art. 24 Koordinierungsgruppe „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ erarbeitet worden sind. Die deutsche Fassung der Empfehlung (EU) ist hier abrufbar.

Neue Codierungen für die Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen nach der EU-Dual-Use-VO

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 8. September 2021 neue Codierungen für die Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen nach der EU-Dual-Use-VO veröffentlicht. Die neuen Codierungen sind in ATLAS-Ausfuhr seit dem 1. Oktober 2021 verfügbar. Die bisherigen Genehmigungscodierungen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern können in ATLAS-Ausfuhr nicht mehr angemeldet werden. Dies betrifft sowohl Einzelausfuhrgenehmigungen als auch Sammelgenehmigungen und Allgemeine Genehmigungen. Näheres finden Sie hier.

Daneben wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832 der Kommission vom 12. Oktober zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif die Kombinierte Nomenklatur (KN) aktualisiert. Die KN ist Grundlage für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder für inner-EU statistische Zwecke. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Weitere Informationen zum Thema Genehmigungscodierungen können dem vom Zoll herausgegeben „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ entnommen werden.

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-VO

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1 vom 20. Oktober 2021 hat die EU-Kommission die Aktualisierung der Anhänge I und IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) der Verordnung (EG) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) auf den Weg gebracht. Diese Delegierte Verordnung ist am 07.01.2022 in Kraft getreten. Informationen zu den Güterlisten finden Sie auf der BAFA Internetseite unter den Reitern Außenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Güterlisten.

Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoffe am 31. Dezember 2021 ausgelaufen

Seit dem 1. Januar 2022 ist für die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen sowie Wirkstoffen zu deren Herstellung keine Genehmigung mehr durch das BAFA erforderlich. COVID-19-Impfstoffe und die einschlägigen Wirkstoffe unterliegen seit dem 1. Januar 2022 für 24 Monate einer zollamtlichen Ausfuhrüberwachung. Weitere Informationen finden Sie unter Außenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/COVID-19-Impfstoffe.

BAFA Intern

Merkblatt zu Art. 5 EU-Dual-Use-VO in Englisch verfügbar

Das BAFA Merkblatt zum Art. 5 der EU-Dual-Use-VO ist nun auch in englischer Sprache verfügbar. Sie finden das Merkblatt hier.

The BAFA Leaflet on Art. 5 EU Dual-Use Regulation is now available in English. This leaflet provides guidance to stakeholders on the application of Art. 5 EU Dual-Use Regulation (find it here).

BMWi nun Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Mit der neuen Regierungsbildung wurde das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umbenannt zu Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dieses wird seit dem 8. Dezember 2021 vom Bundesminister Dr. Robert Habeck geführt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist diesem Geschäftsbereich zugeordnet.

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